24.04.2024

Anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der Kindertagespflege in Deutschland und der damit verbundenen Aktionen, sind mehrere Presseartikel erschienen.

Die Lippstädter Lokalzeitung "Der Patriot" berichtet in einem ausführlichen Artikel über die Anfänge der Kindertagespflege bis hin zum heutigen Status (in Lippstadt). Auch der Sänger des Songs "Neue Abenteuer" herrH kommt im Artikel zu Wort. Den Artikel finden Sie hier.

Die Internetzeitung Ddorf-aktuell hat einen Artikel zum Besuch von Josefine Paul am 22.04.2024 in einer Großtagespflegestelle, bei dem der Kinderliedermacher herrH seinen Song für die Kindertagespflege "Neue Abenteuer" präsentierte, veröffentlicht: 

"Das [50-jährige] Jubiläum ist für den Landesverband Kindertagespflege NRW Grund genug zu feiern. Dazu gibt es nicht nur Geburtstagskuchen, auch musikalisch hat Simon Horn, bekannt als Kinderliedermacher herrH, das Fest aufbereitet. Sein Titel „Neue Abenteuer“ hatte am Montag (22.4.) in der Kinderkiste Unterrath Premiere und das ließ sich auch NRW-Familienministerin Josefine Paul nicht entgehen (...)."

Den vollständigen Artikel finden Sie hier.

23.04.2024

Der Geschäftsbericht des LV KTP NRW für das Jahr 2023 ist erschienen.

Hier gelangen Sie direkt zu allen Geschäftsberichten des LV KTP NRW der vergangenen Jahre.

19.04.2024

Montag, 22.04.2024 und Donnerstag, 25.04.2024 ist die Erreichbarkeit der Geschäftsstelle aufgrund von Veranstaltungen leider eingeschränkt. An den anderen Tagen der Woche erreichen Sie uns telefonisch und per Mail wie gewohnt.

15.04.2024

Der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. (LV KTP NRW) freut sich, dass Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, für die deutschlandweiten Aktionswoche Kindertagespflege unter dem Motto #GutBetreutInKindertagespflege erneut die Schirmherrschaft übernommen hat. In ihrem Grußwort richtet sich die Ministerin an die über 15 000 Kindertagespflegepersonen in NRW sowie an weitere Akteur*innen in der Kindertagespflege und dankt ihnen für ihr besonderes Engagement in der Arbeit mit den Jüngsten unserer Gesellschaft.

Hier gelangen Sie zum Grußwort der Ministerin.

Die Aktionswoche findet in diesem Jahr vom 15. bis zum 21. April 2024 statt. Gleichzeitig feiert die Kindertagespflege in Deutschland 2024 ihr 50-jähriges Jubiläum! Seit 1974 hat sich viel verändert und die Kindertagespflege hat sich (auch gesetzlich) zu einem gleichrangigen Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren entwickelt. Der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. (LV KTP NRW) sendet ebenfalls ein großes DANKE an alle Kindertagespflegepersonen, die sich täglich engagieren!

Zur Feier des 50-jährigen Jubiläums der Kindertagespflege veröffentlicht der LV KTP NRW in dieser Woche neben dem Grußwort der Ministerin Josefine Paul zwei weitere Videos auf seinem YouTube-Kanal:

  • Wenn das kein Grund zum Feiern ist - 50 Jahre Kindertagespflege in Deutschland!

Dieser Meinung ist auch der bekannte Kindermusiker herrH (Simon Horn) und hat eigens für dieses Jubiläum einen Song für die Kindertagespflege mit dem Titel "Neue Abenteuer" geschrieben und aufgenommen. Wie es zur Entstehung des Songs kam, warum er von der Idee gleich begeistert war und warum die Kindertagespflege für ihn allen Grund zum Feiern hat, erklärt herrH in diesem Statement

  • "Neue Abenteuer" - der Song für die Kindertagespflege von herrH!

Der bekannte Kindermusiker herrH hat eigens für das 50-jährige Jubiläum einen Song für die Kindertagespflege mit dem Titel "Neue Abenteuer" geschrieben und aufgenommen. Für die Veröffentlichung des Songs mit einem  passenden Musikvideo bat der LV KTP NRW um die Zusendung von Fotos aus dem Alltag der Kindertagespflege. „Es gibt so viel zu entdecken, neue Abenteuer!“, heißt es schließlich im Song. Was für Abenteuer genau das sind, das ist im Musikvideo zu hören und zu sehen.  

 

25.03.2024

„Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt im Haushaltsjahr 2024 in Umsetzung der nach § 54 KiBiz ausverhandelten Fortbildungsvereinbarung für den Elementarbereich des Landes Nordrhein-Westfalen sowie auf Basis von § 13 i.V.m § 11 Landeskinderschutzgesetz Fördermittel. Das Land Nordrhein-Westfalen leitet diese Mittel als Fachbezogene Pauschale nach § 29 Haushaltsgesetz NRW 2024 für die in Nummer 2 bezeichneten Maßnahmen an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe weiter.

Ziel der Förderung sind die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen sowie die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen zur Qualitätssicherung und -verbesserung der pädagogischen Arbeit in der Kindertagesbetreuung für pädagogische Kräfte in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege und Fachberaterinnen und Fachberater in Nordrhein-Westfalen.“

Für die Kindertagespflege hat sich im Gegensatz zu den Fördergrundsätzen 2023 nichts Wesentliches verändert. Bei Fragen zu den Fördergrundsätzen 2024 wenden Sie sich bitte an das jeweils zuständige Jugendamt.

Das vollständige Dokument zu den Fördergrundsätzen 2024 finden Sie hier.

29.01.2024

Anlässlich des 25-jährigen Bestehens von KomDat (Kommentierte Daten der Kinder- & Jugendhilfe) bringt die AKJStat (Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik) eine Jubiläumsausgabe heraus. In dem bislang umfangreichsten Heft der KomDat-Geschichte werden neben diverser Rückblicke auf ein viertel Jahrhundert mit dem Informationsdienst Ergebnisse aller Teilstatistiken zur Kinder- und Jugendhilfe präsentiert.

Der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. (LV KTP NRW) profitiert von den gut aufbereiteten Fachbeiträgen zur Kindertagesbetreuung, speziell zur Kindertagespflege, die evidenzbasiert in den richtigen Kontext eingeordnet werden. Die Darstellung wissenschaftlicher Analysen in gut aufbereiteten Tabellen und Grafiken, die jeweils mit einem Fazit und Ausblick versehen werden, geben den für den Ausbau, die Sicherung und die Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung/-tagespflege Verantwortlichen wertvolle Impulse an die Hand, die der (zukünftigen) Entscheidungsfindung dienen.

In der Doppelausgabe (Heft Nr. 2+3 /23) sind für die Weiterentwicklung der Kindertagespflege in NRW zwei Beiträge von Bedeutung: “Migration – eine Herausforderung in der Kindertagesbetreuung?“ und „Quo vadis Kindertagespflege? Ein Angebot im Schatten der Kita auf dem Prüfstand“.

Der LV KTP NRW gratuliert ganz herzlich zum Jubiläum und freut sich auf viele weitere Ausgaben der KomDat.

Hier gelangen Sie zur Jubiläumsausgabe und weiteren Beiträgen.

 

22.01.2024

Der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. hat die Veranstaltungen für das Jahr 2024 in seinen Veranstaltungskalender aufgenommen. Dort finden Sie nun alle bevorstehenden Veranstaltungen, zu denen Sie sich direkt anmelden können.

Weitere Termine werden zeitnah bekannt gegeben.

Hier gelangen Sie direkt zum Veranstaltungskalender.

11.01.2024

Die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) herausgegebenen "Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege" sind zum 08.01.2024 aktualisiert worden. Eine wichtige Änderung: Die Betriebskostenpauschale kann in der Steuererklärung für das Jahr 2023 zum ersten Mal mit max. 400 € angesetzt werden.

Hier können Sie das Dokument downloaden.

03.01.2024

Der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. (LV KTP NRW) bietet im Rahmen einer Projektförderung durch das NRW-Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) eine vertrauliche Rechts- und Steuerberatung im Handlungsfeld Kindertagespflege in NRW durch die Rechtsanwältin Iris Vierheller und die Steuerberaterin Cornelia Teichmann-Krauth an.
Frau Vierheller ist bereits seit vielen Jahren im Bereich der Kindertagespflege sowohl rechtsberatend als auch als Referentin und Autorin tätig. Frau Teichmann-Krauth, die ebenfalls als Referentin und Autorin tätig ist, hat sich auf die steuerliche Beratung im Bereich Kindertagespflege spezialisiert.

Fachberatungen für Kindertagespflege bei Kommunen und freien Trägern, Kindertagespflegepersonen und Eltern aus NRW haben die Möglichkeit, die Rechtsberatung durch Frau Vierheller zu den festgelegten Terminen telefonisch in Anspruch zu nehmen oder per E-Mail. Frau Teichmann-Krauth bietet die Steuerberatung ausschließlich per E-Mail an. Die Beratung ist für Anfragende aus NRW kostenlos.

Bitte beachten Sie die Hinweise zu dem Leistungsumfang und Datenschutz des Rechts- und Steuerberatungsangebots.

Die Termine für die Telefonsprechstunde 2024 und die Kontaktdaten von Frau Vierheller und Frau Teichmann-Krauth finden Sie hier.

19.12.2023

Die Geschäftsstelle des LV KTP NRW bleibt aufgrund der Weihnachtsfeiertage vom 21.12.2023 bis einschließlich 02.01.2024 geschlossen. Ab Mittwoch, den 03.01.2024, sind wir wieder telefonisch und per E-Mail zu erreichen.

Für die bevorstehenden Feiertage wünschen Ihnen der Vorstand und das Team des Landesverbandes Kindertagespflege NRW e.V. besinnliche und erholsame Tage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

19.12.2023

Der Geschäftsbericht des Landesverbandes Kindertagespflege NRW e.V. (LV KTP NRW) für das Jahr 2022 ist erschienen und steht nun zum Download für alle Interessierten zur Verfügung.

Alle Geschäftsberichte des LV KTP NRW der Jahre 2020 bis 2022 finden Sie zum Nachlesen hier.

14.12.2023

Der vom Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. (LV KTP NRW) erarbeitete Muster-Betreuungsvertrag regelt die formale Seite des Betreuungsverhältnisses in der Kindertagespflege. Im Betreuungsvertrag werden wichtige Punkte hinsichtlich der Förderung (Erziehung, Bildung und Betreuung) des Kindes und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit der Personensorgeberechtigten und der Kindertagespflegeperson aufgeführt, die der genauen Absprache bedürfen, damit es im Laufe des Betreuungsverhältnissen nicht zu Missverständnissen bzw. Unstimmigkeiten kommt.

Da Kindertagespflegepersonen im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumen (nicht im Haushalt des Tageskindes!) in der Regel selbständig tätig sind, gelten für sie die arbeitsrechtlichen Regelungen für Angestellte nicht, wie z.B. die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder der gesetzliche Mindesturlaub. Folglich müssen zahlreiche Bedingungen des Betreuungsverhältnisses, u.a. die Zahlungsmodalitäten bei Urlaub, Krankheit oder Fortbildung der Kindertagespflegeperson zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson konkret vereinbart werden.

Der Muster-Betreuungsvertrag wurde erstmals im Dezember 2020 vom LV KTP NRW veröffentlicht und steht Ihnen ab sofort in der 3. Auflage mit Stand Dezember 2023 kostenlos als Download zur Verfügung. Die rechtliche Überprüfung der 3. Auflage wurde durch die Rechtsanwältin Isgard Rhein vorgenommen.

27.10.2023

Die Dokumentation des digitalen Fachtags "Anreize schaffen, Kindertagespflegepflegepersonen gewinnen, Betreuungslücken schließen! Strategien der Akquise und Bindung im Fokus", den der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. am Dienstag, den 26.09.2023, veranstaltete ist jetzt online.

Darin enthalten ist die Präsentation von Prof. Dr. Gabriel Schoyerer sowie die Ergebnisse der Diskussionen in den beiden Workshoprunden zu vertiefenden Aspekten rund um die Thematik Akquise in der Kindertagespflege.

Sie finden die Dokumentation hier.

30.08.2023

Um Eltern sowie weitere Interessierte auf das Betreuungsangebot der Kindertagespflege aufmerksam zu machen und deren besonderes Profil in den Fokus zu rücken, hat der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. unter dem Slogan "Entdecke Kindertagespflege" eine Postkarte zur freien Nutzung herausgegeben.

Fachberatungsstellen Kindertagespflege können in das beschreibbare PDF-Dokument selbst ihre individuellen Kontaktdaten eintragen und anschließend bei sich vor Ort drucken lassen. Denkbar ist das Auslegen der Postkarten

  • an kommunalen Festen und Veranstaltungen,
  • in Familienzentren,
  • in Familienbildungsstätten, in Familienzentren
  • in (Kinder-)Arztpraxen,
  • in Apotheken und
  • an anderen Orten, an denen (werdende) Eltern oder potenzielle Kindertagespflegepersonen auf die Kindertagespflege aufmerksam werden könnten.

Hier erhalten Sie mehr Informationen.

17.08.2023

Die Dokumentation des Fachtags „Betreuungsbedarfen begegnen: Kindertagespflege im Fokus!“, den der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. am 20.06.2023 im Bürgerhaus Bilk in Düsseldorf veranstaltete, steht nun zum freien Download zur Verfügung.

Hier gelangen Sie zur Dokumentation.

01.08.2023

Zum Start des neuen Kindergartenjahres 2023/2024 hat sich Josefine Paul, NRW-Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, in einem Schreiben an alle Akteur*innen der Kindertagesbetreuung gewandt. Das vollständige Schreiben finden Sie hier.

Der Vorstand und das Team des Landesverbandes Kindertagespflege NRW e.V. wünschen allen Kindern, Eltern, Kindertagespflegepersonen und den Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung ebenfalls einen guten Start in das neue Kindergartenjahr 2023/2024!

Der heutige 1. August ist ein besonders denkwürdiger Tag, denn seit dem 1. August 2013 haben Kinder zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertagespflegestelle.

Der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. freut sich, zusammen mit allen weiteren Akteur*innen die Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung in den nächsten 10 Jahren weiter voranzubringen.

25.07.2023

Der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. (LV KTP NRW) hat bereits vor einiger Zeit eine Postkartenreihe unter dem Motto "Bewegung ist..." erstellen lassen, die auf den auch für die Kindertagespflege wichtigen Bereich der Bewegung und dessen Bedeutung für die kindliche Entwicklung aufmerksam machen möchte.

Aufgrund der zahlreichen positiven Rückmeldungen von Empfänger*innen der Postkarten sowie bei Veranstaltungen des LV KTP NRW bzw. an denen der LV KTP NRW mitwirkte, ist es nun möglich die Karten direkt über die Homepage des LV KTP NRW herunterzuladen oder gegen Portokosten zum Versand zu bestellen.

Hier erhalten Sie mehr Informationen.

05.07.2023

Der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. (LV KTP NRW) hat seinen Veranstaltungskalender aktualisiert und neue Veranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen rund ums QHB für das Jahr 2023 aufgenommen:

Zum vollständigen Veranstaltungskalender gelangen Sie hier.

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16.06.2023

Elternmitwirkung als (gesetzlicher) Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe bedeutet, Eltern Wege und Formen zur Mitsprache und Mitgestaltung in der Kindertagesbetreuung zu eröffnen. Für Eltern, die ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen, ist die strukturelle Mitwirkung schon lange etabliert. Seit der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) im Jahr 2020 wird in § 11 „Elternmitwirkung auf Jugendamtsbezirks- und Landesebene“ explizit gefordert, dass Eltern, deren Kinder in einer Kindertagespflegestelle betreut werden, ebenfalls die Möglichkeit erhalten, ihre Interessen zu vertreten.

Die tatsächliche Umsetzung der strukturellen Elternmitwirkung auf Ebene des Jugendamtsbezirks gestaltet sich jedoch aufgrund der Charakteristika der Kindertagespflege herausfordernd und erfordert folglich eine gut durchdachte Organisation und Strukturierung. Der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. hat daher eine Broschüre zur Thematik veröffentlicht, die das Ziel hat, Interessierten (Jugendämtern, Fachberatungen Kindertagespflege, Jugendamtselternbeiräten, Eltern etc.) Impulse für die Umsetzung der strukturellen Elternmitwirkung in der Kindertagespflege an die Hand zu geben

Die Broschüre steht zum kostenlosen Download zur Verfügung.

14.06.2023

Die Dokumentation des Fachtags „Strukturelle Elternmitwirkung – Chancen erkennen und Herausforderungen begegnen“, den der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. am 10.05.2023 in der Jugendherberge Düsseldorf veranstaltete, steht nun zum freien Download zur Verfügung.

Hier gelangen Sie zur Dokumentation.