Das Center TV hat einen Beitrag zum Fachtag am 28.11.2016
'Angekommen.....und nun? Mitten unter uns-Kindertagespflege als sicherer Ort für Kinder aus Familien mit Fluchterfahrung' gedreht.
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 11.11.2016 eine Mitteilung zur "Ertragssteuerlichen Behandlung" in der Kindertagepflege herausgegeben. Die steuerliche Behandlung von Zahlungen bei Ausfallzeiten, sowie die Betriebsausgabenpauschale für Freihalteplätze, wurde mit aufgenommen.
Die "Handreichung Kindertagespflege in Nordrhein Westfalen' wurde überarbeitet.
Die zweite aktualisierte Fassung (Stand 15.10.2016) können Sie auf der Homepage des MFKJKS NRW.
Hier kommen Sie zur Handreichung: downloaden
Der Bundesgerichtshof hat am 20.10.2016 entschieden den Amtshaftungsanspruch von Eltern gegen die Kommune wegen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellter Kindertagesbetreuungsplätze bejaht. Der Anspruch auf einen Betreuungsplatz ist danach nicht durch Kapazitätsdefizite begrenzt. Sattdessen ist für eine ausreichende Anzahl an Betreuungsplätzen zu sorgen. Der Landesverband weist darauf hin, dass die Kindertagespflege einen wichtigen Beitrag dazu leistet, den Bedarf an Betreuungsplätzen zu decken.
Die Kindertagespflege bietet Kindern aus Familien mit Fluchterfahrung eine besonders gute Chance der Integration.
Welcher Rahmenbedingungen bedarf es zu einem guten Gelingen?
Gibt es Beispiele für gelungene Integration?
Der Landesverband Kindertagespflege NRW bietet den FachberaterInnnen Kindertagespflege an diesem Tag die Gelegenheit, sich in Theorie und Praxis mit dem Thema auseinander zu setzen, um künftig die neu gewonnenen Erkenntnisse in Ihren beruflichen Alltag zu integrieren.
Der Landesverband Kindertagespflege NRW bietet ab Juni 2016 eine vertrauliche Rechtsberatung zum Thema Kindertagespflege durch die Rechtsanwältin Iris Vierheller an. Frau Vierheller ist bereits seit vielen Jahren im Bereich der Kindertagespflege sowohl rechtsberatend als auch als Referentin und Autorin tätig.
In der letzten Woche wurde eine umfassende „Handreichung“ zur Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen als Arbeitshilfe für die Fachberatungen im Land veröffentlicht.
Diese Handreichung wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der öffentlichen Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalens (Landkreistag, Städte- und Gemeindebund und Städtetag), dem Landesjugendamt beim Landschaftsverband Rheinland, dem Landesjugendamt beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe, dem Landesverband Kindertagespflege NRW und dem MFKJKS als Gemeinsame Empfehlungen erstellt.
Diese Gemeinsamen Empfehlungen, die auch als Arbeitshilfe oder Nachschlagewerk nutzbar sind, enthalten vor allem umfangreiche Erläuterungen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und gute Beispiele aus der Praxis nordrhein-westfälischer Jugendämter. In der „Handreichung“ ist auf etwa 90 Seiten Aktuelles und Wissenswertes zur Kindertagespflege in NRW zusammengestellt, sie soll regelmäßig aktualisiert werden und steht als pdf-Datei für Interessierte zur Verfügung.
Sie ist im KiTa-Portal unter https://www.kita.nrw.de/jugendaemter-traeger/kindertagespflege und auf der Internetseite des Ministeriums unter https://www.mfkjks.nrw/sites/default/files/asset/document/handreichung_kindertagespflege.pdf zu finden.
Fachtag 2016: Heute hier – Morgen dort? Frühe außerfamiliäre Betreuung mit kurzer Verweildauer. » Pressebericht des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen:
Der Landesverband für Kindertagespflege wird bis 2018 vom Familienministerium gefördert.
Unter dem Begriff „frühe außerfamiliäre Betreuung“ wird eine Betreuung des Kindes in seinen ersten drei Lebensjahren durch „fremde“ Personen, die nicht aus seinem vertrauten Familienumfeld stammen, verstanden. Zur frühen außerfamiliären Betreuung gehören die Betreuungsformen in Kindertagespflege, Krippe, Kindertageseinrichtung.